Was gehört in einen Konkubinatsvertrag?
Da es für Konkubinatspaare keine gesetzlichen Regelungen gibt, ist es umso wichtiger, dass Sie einige Punkte selber regeln. Scheue
n Sie den Aufwand nicht, einen Konkubinatsvertrag mit Ihrem Partner abzuschliessen. Gerade jetzt, wo zwischen Ihnen noch alles klar ist und Sie sich bester Gesundheit erfreuen. Schriftliche Absprachen helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden.
Sie brauchen dazu keinen Notar und auch keinen Juristen!
Machen Sie ein Inventar!
Listen Sie auf, wem was gehört und welche Sachen gemeinsam gekauft wurden. Bewahren Sie die Kaufquittungen unbedingt auf. Notieren Sie auch, wenn Ihnen etwas geschenkt wurde. Diese Inventarliste erspart Ihnen im Trennungsfall unnötige Streitereien und schützt Sie auch, wenn der Partner gepfändet wird. Auch im Todesfall ist für die Erben klar ersichtlich, wem was gehört.
(Beispiel: Die auf beiliegender Liste A aufgeführten Gegenstände sind das Alleineigentum von Peter Muster. Die auf beiligender Liste B aufgeführten Gegenstände sind das Alleineigentum von Leonie Retsum. Die auf beiliegender Liste C aufgeführten Gegenstände gehören je zur Hälfte Peter Muster und Leonie Retsum).
Regeln Sie die gemeinsamen Auslagen!
Viele Konkubinatspaare haben eine gemeinsame Haushaltkasse oder ein gemeinsames Konto. Klären Sie vertraglich, wer wie viel bezahlt und für was das Geld gebraucht wird: Mietzins, Telefon/Radio/TV, gemeinsame Versicherungen (Hausrat- und Haftpflichtversicherung), Strom, Zeitungen, Kosten für die Haushaltführung (Lebensmittel, Waschmittel, etc.), gemeinsame Ferien, Kosten für Kinder... Klären Sie ebenfalls, wie Sie vorgehen wollen, wenn das einbezahlte Geld für die Auslagen nicht reicht.
Regeln Sie die Haushaltführung!
Klären Sie gemeinsam, ob der eine dem anderen eine Entschädigung für die Haushaltarbeit zu bezahlen hat. (Beispiel: Peter bezahlt Leonie für die überwiegende Führung des gemeinsamen Haushalts eine monatliche Entschädigung von CHF 500.00, zahlbar monatlich und im voraus). Bei Auflösung des gemeinsamen Haushalts kann ohne klare Regelung kaum etwas gefordert werden.
Klären Sie, ob Sie Vollmachten erteilen wollen!
Überlegen Sie sich gemeinsam, ob es für Ihr Zusammenleben nützlich ist, wenn Sie dem Partner Spezialvollmachten (z.B. für Bank- und Postgeschäfte) oder sogar eine Generalvollmacht ausstellen.
Regeln Sie den Krankheitsfall!
Ohne entsprechende Vollmacht gegenüber Ärzten und Spitälern, erhält der Partner keinerlei Auskünfte. Deshalb setzen Sie eine "Schweigepflichtentbindungserklärung" auf, die die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden und die ihnen erlaubt, Sie über den Gesundheitszustand Ihres Partners zu informieren.
Regeln Sie den Todesfall
Gerade wenn Sie gemeinsame Kinder haben und nicht verheiratet sind, kann im Todesfall der zurückbleibende Partner zum Sozialfall werden, wenn Sie ihn oder sie nicht mit einem Vertrag gegen alle Eventualitäten abgesichert ha
ben. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung hilft nämlich selbst ein jahrzehntelanges Zusammenleben ohne Trauschein nicht für die Zahlung von Alimenten, für Hinterbliebenenrenten und Erbansprüche. Aus der 1. Säule beispielsweise bekommen Konkubinatspartner rein gar nichts, währenddem Ehepartner eine AHV-Rente erhalten. Bei der 2. Säule differiert es je nach Pensionskasse. Umso wichtiger ist für Konkubinatspaare darum die 3. Säule, weil Sie sich damit gegenseitig begünstigen können.
Um die Hinterbliebenen im Todesfall noch besser abzusichern, gibt es eine relativ günstige Versicherung: die Todesfallrisikoversicherung. Mit ihr bekommt Ihre Familie in Ihrem Todesfall eine vereinbarte Summe, und zwar ungeachtet der Ursache des Todes oder des Zivilstandes. So ist für die Hinterbliebenen beispielsweise die Zahlung der Hypothek oder die Ausbildung der Kinder finanziell gesichert. Für Geschäftsinhaber lohnt sich eine solche Risikopolice, um den Fortbestand ihres Unternehmens zu gewährleisten.
Klären Sie die Auflösung des Konkubinathaushaltes!
Wer hat Vorrecht auf die Weiterbenutzung der gemeinsamen Wohnung? Wie ist die Auszugsfrist? Wie lange muss der ausziehende Partner seinen Mietzinsanteil noch beisteuern? Wie wird über die gemeinsamen Gegenstände verfügt?
Am Ende des Vertrages:
- Ort
- Datum
- Unterschriften
- Hinweis auf allfällige Beilagen (Inventarliste, etc.)
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