Das Dreisäulenkonzept der Schweiz!
Das Vorsorgekonzept der Schweiz beruht auf dem Dreisäulenkonzept. Und die 3. Säule, die private Vorsorge, gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung!
Idee und Ziel der 1. und der 2. Säule war ursprünglich die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards. Da dieses Ziel meistens nicht mehr erfüllt werden kann, wird die 3. Säule für die Schliessung der Vorsorgelücken immer wichtiger!
1. Säule: staatliche Vorsorge
Die 1. Säule steht für die 1948 eingeführte AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Dazu zählen auch die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbsersatz während des Militärdienstes) und die ALV (Arbeitslosenversicherung).
In der AHV/IV sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch versichert. Das Ziel der Existenzsicherung erreicht die AHV/IV allerdings sehr oft nicht mehr. In diesem Fall können, je nach Vermögens- und Einkommenssituation des Rentenbezügers, Ergänzungsleistungen beansprucht werden. Hier können Sie Ihren persönlichen Kontoauszug bestellen.
2. Säule: berufliche Vorsorge
Die 2. Säule besteht aus dem BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und dem UVG (Unfallversicherungsgesetz). Der Kreis der in der 2. Säule versicherten Personen ist im Vergleich zur 1. Säule eingeschränkt. Angestellte mit einem Einkommen von mehr als CHF 20'880.-- (Stand 2011) sind durch eine Pensionskasse automatisch in der 2. Säule versichert. Die Aufgabe der Pensionskassen ist es, zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der bisherigen Lebenshaltung zu sichern. Seit 1984 ist das UVG und seit 1985 das BVG für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend. Selbständig Erwerbende können sich freiwillig anschliessen.
3. Säule: private Vorsorge
Die 1. und 2. Säule erreichen ihr Ziel jedoch nur noch bedingt. Aus diesem Grunde unterstützt der Staat auch die private Vorsorge. Die 3. Säule ist im Gesetz verankert und wird zum Teil mit Steuervorteilen belohnt. Bei der 3. Säule wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden. Die Säule 3a wird steuerlich begünstigt. Die Säule 3b ist eine Sparform und ist meistens nicht steuerbegünstigt. Im Gegensatz zu den obligatorischen Versicherungen AHV und Pensionskasse können Sparende ihre 3. Säule frei gestalten.
Eine 4. statt eine 3. Säule als sinnvolle Alternative?
Die private Vorsorge kann individuell gestaltet werden. Gäbe es andere Möglichkeiten als die herkömmlich von den Versicherern und Banken angebotenen 3. Säulen? Sind die Steuervorteile wirklich so sinnvoll, wenn Sie trotzdem am Ende der Sparzeit das erhaltene Vorsorgegeld schon wieder versteuern müssen? Wie hoch sind die Kosten einer Lebensversicherungspolice? Wissen Sie das? Lesen Sie mehr dazu hier!
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