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Die Gebäudeversicherung

Anders als bei der Hausratversicherung, die Schäden am Interieur deckt, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und an Gebäudebestandteilen auf, die durch Feuer, Wasser und Glasbruch entstehen.

In dieser Versicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände mitversichert (Herd, Ofen, Bad, Fensterladen, Einbauschrank, etc.).

Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und Sache der Eigentümer. Der Versicherungsschutz und die Prämien unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. In der Regel wird der Schaden versichert, der durch Brand, Blitzschlag, Explosionen und Elementarschäden entsteht.

 

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