Unterschiede Säule 3a / Säule 3b
Säule 3a: Gebundene Vorsorge
Die gebundene Vorsorge ist als Säule 3a des Dreisäulenkonzepts mit besonderen steuerlichen Privilegien ausgestattet. Dem gegenüber stehen einschränkende Vorschriften über die Ausgestaltung und die Verfügbarkeit der Vorsorge.
Die wichtigsten Merkmale der gebundenen Vorsorge sind:
- Abzüge der Vorsorgebeiträge (CHF 6'682.-- / CHF 33'408.--) vom steuerbaren Einkommen
- Erträge (Zinsen und Überschüsse) während der Laufzeit sind steuerfrei
- Die Kapitalauszahlung wird zu einem Spezialsatz besteuert
- Während der Laufzeit fällt keine Vermögenssteuer an
- Altersleistungen dürften frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgerichtet werden
- In der gebundenen Vorsorge ist die Reihenfolge der zu begünstigenden Personen gesetzlich vorgegeben
In den folgenden Fällen ist ein Kapitalbezug auch während der Vertragsdauer möglich:
- Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum
- Wechsel in eine selbständige Erwerbstätigkeit
- Einkauf in die 2. Säule
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Bezug einer vollen Invalidenrente
Säule 3b: Freie Vorsorge
Als freie Vorsorge bezeichnet man alle im Rahmen der Säule 3b des Dreisäulenkonzepts getroffenen Massnahmen der individullen Vorsorge. Dazu zählen insbesondere Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, der Erwerb von Wohneigentum, Spargelder, etc.
Die wichtigsten Merkmale der freien Vorsorge sind:
- Keine Abzüge der Vorsorgebeiträge vom steuerbaren Einkommen. Die Zinsen und Überschüsse während der Laufzeit sind nicht generell steuerfrei.
- Vorzeitige Auflösung der Vorsorge ist prinzipiell möglich
- Die Laufzeit der Vorsorge ist frei wählbar
- Die Begünstigung ist frei wählbar (Pflichtteile berücksichtigen)
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