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Jeder ist an allem Schuld. Wenn jeder das wüsste, hätten wir das Paradies auf Erden!

Fjodor Michailowitsch Dostojewskij (1821-1881)

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Die Motorfahrzeugversicherung


Wir bieten Ihnen die vielfältigsten Möglichkeiten und grösstmögliche Auswahl an Motorfahrzeugversicherungen. Egal, ob Sie sich einen schönen Neuwagen geleistet haben oder Sie sich endlich Ihren Jugendtraum mit einem Youngtimer erfüllt haben. Unsere Spezialität ist nach wie vor, Ihnen die optimalsten Lösungen des Versicherungsmarktes für Ihre wertvollen Oldtimer oder für Classic-Cars anbieten zu können!

 

 

Haftpflichtversicherung

Diese deckt durch das Fahrzeug verursachte Personen- und Sachschäden an Dritten. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Die Garantiesumme umfasst in der Regel 100 Millionen Franken.

 

Teilkasko

Die Teilkasko-Versicherung ist freiwillig. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Elementarereignisse, Feuer, Vandalenakte, Marder, etc.

 

Vollkasko

Die Vollkasko-Versicherung ist freiwillig und wird meistens für neue Fahrzeuge abgeschlossen. Geleaste Autos müssen mit Vollkasko versichert werden. Die Versicherung deckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am Fahrzeug.

 

Insassen-Unfall

Die Insassen-Unfallversicherung deckt Personenschäden an Fahrern und Mitfahrern im eigenen Auto. Diese Versicherung erübrigt sich meistens, da alle in der Schweiz lebenden Personen gesetzlich entweder über die Krankenkasse oder über ihren Arbeitgeber unfallversichert sind. Siehe auch hier!

 

Bonusschutz

Mit diesem wird die Prämie in einem Schadenfall nicht erhöht. Unabhängig davon, auf welcher Bonusstufe man steht. Da der Aufpreis für den Bonusschutz meistens klein ist, lohnt es sich, diesen abzuschliessen.

 

Mit Ausnahme der Haftpflicht sind alle Versicherungen freiwillig.

 

 

Wann können Sie Ihre Versicherung wechseln?

Bei Prämienänderung

  • Die Versicherungsgesellschaft kann die Prämien und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern. Sie muss dem Versicherungsnehmer die neuen Konditionen bis spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres bekannt geben. Ist der Versicherungsnehmer damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Gesellschaft eintreffen.

Bei Vertragsablauf

  • Die Versicherung gilt für die in der Police festgehaltene Dauer. Wird der Vertrag nicht auf dieses Datum hin gekündigt, verlängert er sich in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr. Es gelten die regulären Kündigungsfristen.

Bei Halterwechsel

  • Bei einem Halterwechsel gehen Rechte und Pflichten aus der Haftpflichtversicherung auf den neuen Halter über. Der neue Halter kann innert 14 Tagen nach dem Wechsel den Vertrag kündigen. Die Haftpflichtversicherung erlischt, wenn der neue Fahrzeugausweis aufgrund des Versicherungsnachweises einer anderen Gesellschaft ausgestellt wurde.

Bei einem Fahrzeugwechsel

  • Ab 2006 können Sie auch bei einem Fahrzeugwechsel die Versicherung wechseln. Die bereits bezahlten Prämien werden Ihnen anteilsmässig zurückerstattet.

Nach einem Schadenfall

  • Nach jedem Schadenfall, für den die Versicherungsgesellschaft eine Leistung erbringt, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die bereits bezahlte Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet - es sei denn der Schadenfall ereignet sich im ersten Versicherungsjahr oder es handelt sich um einen Totalschaden.

 

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