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Neuerung im Versicherungsvertragsgesetz per 1.1.2007!

Neu muss die Versicherung ihre Kunden VOR Abschluss des Versicherungsvertrages verständlich über folgende Punkte informieren:

  • Name der Versicherung

  • Versicherte Risiken

  • Umfang des Versicherungsschutzes

  • Prämien

  • Weitere Pflichten des Versicherungsnehmers

  • Laufzeit und Beendigung des Vertrages

  • Berechnungs- und Verteilungsgrundsätze für die Überschüsse

  • Rückkaufs- und Umwandlungswerte

  • Bearbeitung der Personendaten

 

Diese Informationen muss die Versicherung dem Kunden so übergeben, dass er sie bei Vertragsabschluss kennen kann. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kunde auch im Besitz der allgemeinen Versicherungsbedingungen sein.

Verletzt ein Anbieter die Informationspflicht, so hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt vier Wochen nach Kenntnis, spätestens jedoch ein Jahr nach der Pflichtverletzung.

Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die geänderten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Bundesrat mit Ausnahme der vorvertraglichen Informationspflicht (per 1.1.2007) bereits auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.

Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungslösungen oder wünschen Sie eine umfassende Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

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