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Wer vor seiner Zukunft steht wie vor einem Spieltisch und auf den blinden Zufall harrt, der ist ein Tor.

August von Kotzebue (1761-1819)

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Warum ist eine private Vorsorge so wichtig?

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Die Minimalrente der AHV beträgt aktuell CHF 1'140.00 (Stand 2010), die Maximalrente CHF 2'280.00 (Stand 2010). Anstelle der früheren Ehepaar-Altersrente erhalten beide Ehepartner je eine Einzelrente. Die beiden Individualrenten sind allerdings auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt, das heisst auf CHF 3'420.00 monatlich (Stand 2010).

Zusätzlich erhalten Sie noch Geld aus der Pensionskasse. Allein mit der 1. und 2. Säule werden Sie im Alter eine zum Teil enorme finanzielle Einbusse in Kauf nehmen müssen.

Damit Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand unbeschwert und ohne finanzielle Sorgen geniessen können, empfehlen wir Ihnen deshalb, dass Sie für sich unbedingt auch privat vorsorgen.

 

Eine private Vorsorge erfüllt verschiedene Ziele:

  • Mit einer privaten Vorsorge können Sie Steuereinsparungen erzielen.
  • Die private Vorsorge gewährleistet Ihnen einen finanziell gesicherten Ruhestand!
  • Mit einer privaten Vorsorge können Sie Ihr Sparziel langfristig erreichen. Im Rahmen einer Lebensversicherung wird das Sparziel oder der Versicherungsschutz auch bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sichergestellt.
  • Eine Lebensversicherung sorgt dafür, dass Sie den Hinterbliebenen im Todesfall finanzielle Sicherheit bieten können. In diesem Fall wird das versicherte Kapital nämlich sofort ausbezahlt.

 

Steuerersparnis mit der privaten Vorsorge

  • Abzugsmöglichkeiten für Erwerbstätige, welche einer Pensionskasse angehören:
    Sie dürfen unabhängig von der Höhe des Einkommens jährlich Sparbeträge bis zu maximal CHF 6'566.00 (Stand 2010) in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie können auch in mehrere Vorsorgekonti 3a oder gebundene Lebensversicherungen einzahlen. Insgesamt dürfen die Einzahlungen jedoch pro Jahr CHF 6'566.00 nicht überschreiten.
  • Abzugsmöglichkeiten für Erwerbstätige ohne Pensionskasse:
    Sie dürfen bis zu 20 % Ihres AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens in der gebundenen Vorsorge sparen. Der Maximalbezug ist auf CHF 32'832.00 (Stand 2010) beschränkt.
  • Während der Vertragsdauer einer gebundenen Vorsorge (Säule 3a) sind die Zinsen und bei einer Lebensversicherung auch die allfälligen Überschüsse einkommenssteuerfrei. Das Vorsorgeguthaben unterliegt nicht der Vermögenssteuer. Das gilt sowohl für die gebundene Lebensversicherungen als auch für die gebundenen Vorsorgekonti 3a.
  • Die Auszahlungen aus der Säule 3a werden zu einem reduzierten Satz besteuert.

 

Wie viele Steuern können Sie sparen?

Die effektive Steuerersparnis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel von Ihrem Einkommen, von Ihrem Wohnsitz oder von Ihrer familiären Situation. Die Frage, wie viele Steuern Sie mit einer privaten Vorsorge einsparen können, lässt sich deshalb nur individuell beantworten.

 

Haben Sie Fragen zur Vorsorge? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/13177.pdf

 

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