Die Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist wohl eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn Sie einem Dritten unfreiwillig einen Sach- oder Personenschaden zufügen, dann haften Sie laut Gesetz dafür und müssen für die finanziell
en Folgen des Schadens aufkommen. Das kann schneller passieren, als es Ihnen vielleicht lieb ist. Dies ist meist nicht nur sehr unangenehm, sondern kann auch ganz schön teuer werden - vor allem wenn es um Personenschäden geht.
Deshalb sollte die Höhe der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden nicht unter 3 Millionen Franken liegen.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab und sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche ab.
Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie als:
- Hauseigentümer
- Mieter
- Tierhalter
- Sportler
- Benutzer der Ihnen anvertrauten Sachen
Die Privathaftpflichtversicherung kann abgeschlossen werden als Einzel-Versicherung oder als Familien-Versicherung.
Einzel-Versicherung
Nur der Versicherungsnehmer ist versichert
Familien-Versicherung
Der Versicherungsnehmer und seine Familie sind versichert. Als Familie gelten:
- der Ehegatte/die Ehegattin
- die ledigen Kinder und Hausgenossen, die noch nicht 20 Jahre alt sind
- Kinder über 20 Jahren, sofern sie ledig und nicht berufstätig sind
Eine mit dem Versicherungsnehmer in Wohngemeinschaft lebende, namentlich bezeichnete Person kann im Rahmen der Familiendeckung ohne Zuschlag mitversichert werden:
- sofern sie an die Stelle des Ehepartners tritt (zum Beispiel Konkubinatspartner) oder
- sofern der Versicherungsnehmer allein mit der Person in einer gemeinsamen Wohnung lebt (zum Beispiel zwei Studenten haben gemeinsam eine Wohnung).
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