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Ein Unternehmer ist ein Mensch, der täglich X Stunden zu arbeiten bereit ist, um nicht 8 Stunden pro Tag für einen anderen arbeiten zu müssen.

Quelle unbekannt

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Rechtsformen in der Schweiz

Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, GmbHs oder AGs sind in der Schweiz am Häufigsten vertreten.

Doch welche dieser Formen ist nun für Sie und Ihr Unternehmen die geeignetste?

 

Wissenswertes zu den Rechtsformen:

Bei Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) besteht juristisch gesehen keine Trennung zwischen Person und Geschäft. Bei der Einzelfirma gehört das Geschäfts- und Privatvermögen einer Person, bei Kollektivgesellschaften gehört das Vermögen mehreren Personen.

Einzelunternehmen müssen je nach Tätigkeitsgebiet erst ab einem gewissen Umsatz im Handelsregister eingetragen sein - Kollektivgesellschaften müssen sich hingegen immer eintragen.

Eine AG und eine GmbH sind „Juristische Personen“. Bei diesen Rechtsformen steht das Gesellschaftskapital im Zentrum und die Gesellschaft wird juristisch von der Person und deren privatem Vermögen getrennt.

 

Die Einzelfirma

Die Kollektivgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Aktiengesellschaft (AG) 

 

 

Die Einzelfirma

Entstehung:
- Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit 

Minimale Anzahl Gründer:
- 1 Person

Mindestkapital in Schweizer Franken:
- Keine Limite

Unternehmensbezeichnung (Namensbildung):
- Familiennamen des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen (Senn Transporte)

Namensschutz (der Unternehmensbezeichnung):
- Beschränkt auf den Ort des Sitzes

Handelsregister / Formalitäten:
- Anmeldeformular genügt

Haftung:
-Inhaber haftet mit Geschäfts- und Privatvermögen

Geschäftsführung:
- Inhaber

 

Die Kollektivgesellschaft

Entstehung:
- Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages

Minimale Anzahl Gründer:
- 2 Personen

Mindestkapital in Schweizer Franken:
- Keine untere Limite / Höhe nach Vertrag

Unternehmensbezeichnung (Namensbildung):
- Familienname aller Gesellschafter (Maier & Müller Transporte)
oder

- Familienname eines Gesellschafters mit speziellem Zusatz (Maier & Co.)

Namensschutz (der Unternehmensbezeichnung):
- Beschränkt auf Ort des Sitzes

Handelsregister / Formalitäten:
- Anmeldeformular genügt

Haftung:
- Persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter

Geschäftsführung:
- Einzelner Gesellschafter oder mehrere kollektiv (Bevollmächtigung möglich)

 

Die Kommanditgesellschaft

Entstehung:
- Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages

Minimale Anzahl Gründer:
- 2 Personen

Mindestkapital in Schweizer Franken:
- Keine untere Limite / Höhe nach Vertrag

Unternehmensbezeichnung (Namensbildung):
- Familienname eines oder mehrere unbeschränkt haftender Gesellschafter mit speziellem Zusatz (Maier, Müller & Co. Transporte)

Namensschutz (der Unternehmensbezeichnung):
- Beschränkt auf Ort des Sitzes

Handelsregister / Formalitäten:
- Anmeldeformular genügt

Haftung:
- Beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditäre): bis zur eingetragenen Limite
- Unbeschränkt haftende Gesellschafter: Volle persönliche und solidarische Haftung

Geschäftsführung:
- Unbeschränkt haftende Gesellschafter einzeln oder kollektiv (Bevollmächtigung möglich)

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Entstehung:
- Mit Eintrag ins Handelsregister (HR)

Minimale Anzahl Gründer:
- seit 1.1.2008 ist eine 1-Mann-GmbH möglich

Mindestkapital in Schweizer Franken:
- 20'000.00 (muss seit 1.1.2008 voll einbezahlt werden - Teillieberierung ist nicht mehr möglich)

Bestehende Gesellschaften, welche ihr Mindestkapital nicht voll liberiert haben, müssen innert einer Übergangsfrist von 2 Jahren, also bis 31.12.2009, die vollständige Einzahlung nachholen.

Stammkapital:
- Seit 1.1.2008 ist zulässiges Stammkapital unbegrenzt (nicht mehr max. CHF 2 Mio.)

Revision:
- Ordentliche Revision: Unternehmungen mit einer Bilanzsumme von mehr als CHF 10 Mio., einem Umsatzerlös von mehr als CHF 20 Mio. und mehr als 50 Vollzeitangestellten im Jahresdurchschnitt - wenn 2 dieser 3 Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden, ist eine ordentliche Revision von Gesetzes wegen Pflicht
- Eingeschränkte Revision: In allen übrigen Fällen
- Gar keine Revision: Wenn Gesellschaft im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Vollzeitangestellte beschäftigt und wenn alle Gesellschafter dem Verzicht zustimmen
- Jeder Gesellschafter, der einer Nachschusspflicht unterliegt, kann eine ordentliche Revision verlangen

Unternehmensbezeichnung (Namensbildung):
- Familienname, Sachname oder Phantasiename mit obligatorischem Zusatz GmbH (Maier GmbH, Lieferblitz GmbH)

Namensschutz (der Unternehmensbezeichnung):
- Ganze Schweiz

Handelsregister / Formalitäten:
- Öffentliche Urkunde eines Notars, dazu die Statuten / Anmeldung ist zwingend

Haftung:
- Gesellschaftsvermögen

Geschäftsführung:
- Geschäftsführer

 

Die Aktiengesellschaft (AG)

Entstehung:
- Mit Eintrag ins Handelsregister (HR)

Minimale Anzahl Gründer:
- Ab 1.1.2008 ist nur noch eine natürliche oder juristische Person zur Gründung einer AG erforderlich
- Ist der einzige Aktionär auch gleichzeitig einziger Verwaltungsrat, spricht man von einer Einmann-Aktiengesellschaft

Mindestkapital in Schweizer Franken:
- 100'000.--, wovon 20 %, mindestens jedoch 50'000.-- liberiert werden müssen
- In Form von Bargeld oder Sacheinlagen möglich

Revision:
- Ordentliche Revision: Unternehmungen mit einer Bilanzsumme von mehr als CHF 10 Mio., einem Umsatzerlös von mehr als CHF 20 Mio. und mehr als 50 Vollzeitangestellten im Jahresdurchschnitt - wenn 2 dieser 3 Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden, ist eine ordentliche Revision von Gesetzes wegen Pflicht
- Eingeschränkte Revision: In allen übrigen Fällen
- Gar keine Revision: Wenn Aktiengesellschaft im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Vollzeitangestellte beschäftigt und wenn alle Aktionäre dem Verzicht zustimmen

Unternehmensbezeichnung (Namensbildung):
- Familienname mit obligatorischem Zusatz AG (Maier AG)
oder
- Sachname oder Phantasiename mit obligatorischem Zusatz AG (Lieferblitz AG)
- Reiner Produktename mit Zusatz ist nicht möglich (Uhr AG, Computer AG)

Namensschutz (der Unternehmensbezeichnung):
- Ganze Schweiz

Handelsregister / Formalitäten:
- Öffentliche Urkunde eines Notars, dazu die Statuten (Anmeldung ist zwingend)

Haftung:
- Nach Eintrag der AG ins Handelsregister haften Gesellschafter nur mit ihrem Aktienkapital

Geschäftsführung:
- Verwaltungsrat (wird durch die Generalversammlung gewählt)
- Der Verwaltungsrat kann Bevollmächtigte ernennen
- Verwaltungsrat muss nicht zwingend Aktionär sein