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Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben:
die Sterne der Nacht, die Blumen des Tages und die Augen der Kinder.

Dante Alighieri (1265-1321)

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Schwangerschaft und Krankenversicherung

Sind Sie schwanger oder planen Sie eine Schwangerschaft?
Dann möchten Sie sicher wissen, welche Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden...

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt während der Schwangerschaft die Kosten für die routinemässig durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen. Die Grundversicherung zahlt zudem einen Kostenbeitrag für die Kurse zur Geburtsvorbereitung. 

Diese Leistungen werden grundsätzlich ohne Selbstbehalt und Anteil an der Franchise durch die Grundversicherung gewährleistet. Auch die 10 Franken Selbstbeteiligung pro Spitaltag darf die Krankenkasse nicht verlangen! Ausnahmen: Medikamente, Mittel (zum Beispiel Stützstrümpfe) und Gegenstände (zum Beispiel Milchpumpe) werden von der Grundversicherung zwar übernommen, sie unterliegen aber alle dem Selbstbehalt und der Franchise. Von Gesetzes wegen wird also vom Versicherten eine Kostenbeteiligung verlangt.

Zudem werden die Kosten für die stationäre oder ambulante Entbindung in der allgemeinen Abteilung in einem der Vertragsspitäler im Wohnkanton bezahlt. Im Normalfall sind das 5 Tage bei einer normalen Geburt und 8 Tage bei einem Kaiserschnitt. Hier haben Sie keine freie Arztwahl.


Bei ambulanter Geburt oder Hausgeburt wird die häusliche Pflege (Nachsorge) durch eine Hebamme während zehn Tagen nach der Geburt übernommen.
Wenn Sie Ihr Baby in einem Geburtshaus zur Welt bringen möchten, dann prüfen Sie unbedingt, ob das Geburtshaus auf der Spitalliste des Wohnkantons steht. Dann werden nämlich die Kosten aus der Grundversicherung abgedeckt. Lediglich ein Wochenbettaufenthalt im Geburtshaus oder Infrastrukturkosten werden dann nicht zwingend übernommen.

Für Ihr Baby zahlt die Grundversicherung

  • eine Nachuntersuchung zwischen der sechsten und zehnten Lebenswoche
  • drei Stillberatungen bei ausgebildeten Fachpersonen.


Ac
htung: Das oben Aufgeführte gilt nur bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft!

Die Grundversicherung übernimmt nicht automatisch die gesamten Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen oder bei einer begründeten Risikoschwangerschaft. Diese sind als Krankheitskosten anzusehen und sind deshalb von der schwangeren Frau im Rahmen der Franchise, bzw. des Selbstbehalts mitzutragen. Es empfiehlt sich also für Schwangere, die Franchise möglichst niedrig zu halten.

Eine Risikoschwangerschaft besteht möglicherweise bereits, wenn mehr als zwei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft durchgeführt werden. Zudem muss sich eine Frau, die eine Fehlgeburt erleidet, gemäss unserem Krankenversicherungsgesetz anteilsmässig an den Behandlungskosten beteiligen, weil ein Spontanabort nicht unter "Entbindung" fällt, sondern unter "Krankheit" (Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichts).

Bei speziellen medizinischen Untersuchungen, zum Beispiel bei zusätzlichen Ultraschallkontrollen oder bei einer Fruchtwasseruntersuchung, sollten Sie sich vorher über die Kostenübernahme informieren. Generell gilt, dass zwei Ultraschalluntersuchungen nach einem ausführlichen Aufklärungs- und Beratungsgespräch bezahlt werden. Die Kosten für die Fruchtwasseruntersuchung werden übernommen, wenn eine solche aus zwingenden Gründen angebracht ist (zum Beispiel bei Verdacht auf Down-Syndrom oder wenn die Mutter über 35 Jahre alt ist). Liegt keine Indikation vor, muss die werdende Mutter solche Untersuchungen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Hebammen sind gemäss Gesetz (Krankenversicherungsgesetz / KVG) den Ärzten gleich gestellt. Hebammen können deshalb (auch ohne ärztliche Verordnung) die Begleitung sowohl während der Schwangerschaft wie auch nach der Geburt übernehmen und zu Lasten der Grundversicherung abrechnen.

Naturheilverfahren sind in der Regel durch eine entsprechende Zusatzversicherung abzudecken.

 

Hier lesen Sie mehr zum Thema Schwangerschaft und Geburt: www.swissmom.ch


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