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Die richtige Art, um die Toten zu trauern, besteht darin, für die Lebenden zu sorgen, die zu ihnen gehören.

Edmund Burke (1729 - 1797)

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Die Todesfallversicherung

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Beispiele "Prämienvergleich" aus der Praxis:

 

Bei der Todesfallrisikoversicherung ist während der ganzen Laufzeit entweder ein gleichbleibendes oder ein abnehmendes Todesfallkapital versichert.

Stirbt eine erwerbstätige Person, kann dies neben dem persönlichen Schmerz über den Verlust auch erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Zurückbleibenden (Familie, Konkubinatspartner, Geschäftspartner, etc.) bedeuten.

Damit zu einem solchen Verlust und zur Trauer nicht auch noch finanzielle Probleme hinzukommen, sorgt die Todesfallversicherung dafür, dass zumindest der Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen und die Ausbildung Ihrer Kinder gesichert werden können. Häufig wird eine Todesfallversicherung zur zusätzlichen Absicherung von Hypotheken oder Investitionskrediten verwendet. Damit werden die Schulden auf eine tragbare Höhe reduziert.

Leistungen:

  • Im Todesfall: Die begünstigten Personen erhalten die garantierte Todesfall-Leistung und einen allenfalls bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Bonus.
  • Im Erlebensfall (bei Vertragsablauf) wird keine Leistung fällig - ausser ein allenfalls angesammelter Bonus.

Wer profitiert:

  • Familien und Konkubinatspartner
    Sicherheit für Ihre Familie und Schutz für Ihre/n Lebenspartner/in. Wenn Sie im Konkubinat leben, erhalten Sie aus der 1. Säule keine Rentenleistung und aus der 2. Säule nur dann, wenn dies das Pensionskassenreglement vorsieht.

  • Selbstständig Erwerbende
    Sie und Ihr/e Geschäftspartner/in wollen sich gegenseitig finanziell absichern und den Fortbestand des Betriebes sicherstellen.

  • Wohneigentümer
    Sie haben eine Hypothek, die amortisiert werden muss, und möchten, dass Ihre Familie nach Ihrem Tod auch weiterhin im Haus wohnen kann.

Vorteile:

  • Hoher Versicherungsschutz mit bescheidenem finanziellen Aufwand, da kein Sparteil mitversichert ist
  • Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich
  • Kapital steht beim Versicherungsereignis sofort zur Verfügung - das heisst, Sie schaffen im vorzeitigen Todesfall finanzielle Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen
  • Finanzielle Absicherung der Familie oder einer beliebigen Person (z.B. Konkubinatspartner, Geschäftspartner, etc.) (siehe auch "Begünstigung")
  • Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie z.B. Konsumkredite oder Hypothekarkredite

  • Das Todesfallkapital kann für zwei Personen versichert werden. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt beim Tod einer der zwei versicherten Personen.

  • Konkursprivileg

  • Erbprivileg

  • Abschluss als gebundene Vorsorge (3a) oder als freie Vorsorge (3b) möglich

  • Begünstigung
    Freie Vorsorge: Begünstigte individuell wählbar
    Gebundene Vorsorge: Begünstigte nach gesetzlicher Erbfolge

  • Verpfändung möglich (Säule 3a nur für selbstgenutztes Wohneigentum)

 

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