Die Unfallversicherung in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 1984 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, für Ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abzuschliessen.
Was bietet die Unfallversicherung gemäss UVG?
Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten
Die obligatorische Unfallversicherung ist eine Personenversicherung, welche sich mit den wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten befasst. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.
Unfall
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Den Unfällen gleichgestellt sind bestimmte Körperschädigungen, die den Folgen eines Unfalls ähnlich sind.
Berufsunfall
Darunter fallen Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen. Unfälle während den Arbeitspausen sowie vor und nach der Arbeit gelten als Berufsunfälle, sofern sich die versicherte Person befugterweise auf der Arbeitsstätte oder im Bereich der mit seiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängenden Gefahren aufgehalten hat.
Nichtberufsunfall
Nichtberufsunfälle sind alle Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu zählen insbesondere Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle, wie z. B. Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt. Teilzeitbeschäftigte mit einer wöchentlichen Arbeitsdauer von weniger als 8 Stunden bei einem Arbeitgeber sind gegen Nichtberufsunfälle nicht versichert. Für sie gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg - abweichend vom Normalfall - als Berufsunfälle.
Berufskrankheiten
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Andere Krankheiten gelten nur dann als Berufskrankheiten, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch die berufliche Tätigkeit herbeigeführt worden sind.
UVG-Maximum
Der Leistungskatalog und der maximal versicherte Lohn der gesetzlichen Unfallversicherung sind begrenzt. Das UVG-Maximum hat der Bundesrat nun per 1. Januar 2008 von aktuell Fr. 106'800.-- auf Fr. 126'000.-- erhöht. Die maximale Leistung beträgt 80 % des UVG-Jahreslohnes (2007: Fr. 85'440.-- / ab 1.1.2008: Fr. 100'800.--).
Prämiensätze
Die Prämiensätze sind abhängig von der Berufsbranche und der Versicherungsgesellschaft. Vergleichen lohnt sich also auch hier!
Wer ist obligatorisch versichert?
Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören auch:
- Heimarbeiterinnen und -arbeiter
- Lehrtöchter und Lehrlinge
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Volontärinnen und Volontäre
- Personen, die in Lehr- und Invalidenwerkstätten tätig sind
- Hausangestellte
- Reinigungspersonal in privaten Haushaltungen
Zudem sind grundsätzlich auch arbeitslose Personen obligatorisch versichert.
Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen wie
- Hausfrauen und -männer
- Kinder
- Studentinnen und Studenten
- Rentnerinnen und Rentner
Diese Personen müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und nehmen Sie am Besten heute noch Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter optimalste und gewinnbringendste Lösung finden!
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