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Verlasse dich nicht auf Sicherheiten, die sich auf Besitz oder Ansehen gründen!

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Versicherungsarten

Die Versicherungen werden in Sozial- und Privatversicherungen, in Personenversicherungen und in Sach- und Vermögensversicherungen unterteilt.

Sozial- und Privatversicherungen

Personenversicherungen

Sach- und Vermögensversicherungen

 

Sozial- und Privatversicherungen

Sozialversicherungen werden von der öffentlichen Hand organisiert und mitfinanziert. Privatversicherungen werden von den Versicherungsgesellschaften angeboten, die privatrechtlich organisiert sind.

Zu den Sozialversicherungen gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung, die Ergänzungsleistungen (EL), die Berufliche Vorsorge (BVG), die Krankenversicherung (KVG), die Unfallversicherung (UVG), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Militärversicherung (MV) und die Erwerbsersatzordnung (EO).

 

Personenversicherungen

Diese Versicherungen schützen vor finanziellen Notlagen im Alter und Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit, Unfall oder Behinderung. Die Vorsorge beruht auf dem Dreisäulenkonzept. Zu den privaten Vorsorgeversicherungen gehören die Lebensversicherungen, die gebundene und die freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b). Ebenfalls eine Personenversicherung ist die Krankenversicherung, mit der Heilungskosten versichert sind.

 

Sach- und Vermögensversicherungen

Neben Personen werden auch Sachen und Vermögen versichert. Dabei geht es um Schäden durch Zerstörung, Diebstahl oder ein bestimmtes Ereignis (zum Beispiel Feuer, Hagel, Wasser). Diese Versicherungen können freiwillig (zum Beispiel Rechtsschutzversicherung) oder obligatorisch sein (zum Beispiel Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge).

 

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